Rwera Unit for the Deaf - Ntungamo


Gründungsjahr: 1954, seit 2000 Zweigstelle für Gehörlose, seit 2020 eigenständig

Gründerin: Katholische Kirche

Aktuelle Schulleiterin: Schwester Owomukama Josephine

Von uns unterstützt seit: 2007

 

Geschichte:

Die Rwera Mixed Primary School wurde 1954 von der katholischen Kirche gegründet und stand unter dem Schutz der Regierung. Sie liegt etwa 20 Kilometer von Ntungamo entfernt.

Seit dem Jahr 2000 werden hier auch gehörlose Kinder unterrichtet, dazu wurde eine Zweigstelle unter dem Namen Rwera Mixed Primary School / Unit for the Deaf eingerichtet.

Zunächst waren nur 4 gehörlose Kinder unterschiedlichen Alters an der Schule, die von einem Lehrer unterrichtet wurden.

 

2004 waren es dann bereits 6 – 8 SchülerInnen und für den Unterricht wurde zusätzlich eine Schwester eingesetzt. Diese fuhr immer wieder mit einem Priester über die Dörfer und suchte nach weiteren gehörlosen Kindern.

 

Die Schule wird seit 2007 von unserem Projekt unterstützt und ist seit 2020 als Rwera Unit for the Deaf eine eigenständige Schule für Gehörlose, Schulleiterin ist Schwester Josephine, eine Ordensschwester.

 

Die Rwera Unit for the Deaf ist eine Primary School und Internatsschule, die sich in einer der ärmsten Gegenden Ugandas befindet.

Inzwischen besuchen rund 90 Schülerinnen und Schüler diese Schule.

Es sind gehörlose Kinder und auch hörgeschädigte Kinder mit weiteren Förderschwerpunkten wie z.B. Down-Syndrom, zerebrale Parese, Epilepsie und anderen körperlichen oder geistigen Behinderungen. Es sind auch Kinder dabei, die an HIV erkrankt und auf Medikamente angewiesen sind. Die Kinder werden in den Klassenstufen von P1 lower (niedrig) und P1 upper (höher) bis P7 unterrichtet. Es werden bereits Kinder ab dem 3. Lebensjahr aufgenommen. Das „P“ steht für Primary School und die Zahlen dahinter für die jeweiligen Klassenstufen.

 

Das Schuljahr ist in 3 Terms aufgeteilt, die jeweils durch kleine Ferien unterbrochen sind (1. Term Februar – Mai / 2. Term Mai – August / 3. Term September – Anfang Dezember). Das Zeugnis im Dezember entscheidet über die Versetzung. Am Ende der Klassenstufe P7 gibt es eine Prüfungsphase, die darüber entscheidet, ob die Schülerin / der Schüler auf eine weiterführende Schule = Secondary School (S1 – S6) oder zur Vocational School = Berufsschule gehen kann.

Im Dezember folgen die großen Ferien bis Anfang Februar. In den kurzen Ferien, manchmal auch in den großen Ferien, fahren nicht alle Kinder zu ihren Familien nach Hause, häufig wegen der hohen Transportkosten, die die Eltern nicht aufbringen können.

 

Das Schulgeld muss zu Beginn eines jeden Terms  bezahlt werden. Hinzu kommen Kosten für Schuluniform, Schulmaterial, Unterkunft, Essen und andere Dinge.

Information zu den Namen:

Der erste Name ist der ugandische Stammesname, der zweite ist der christliche, bzw.

muslimische Name. Es gibt keine Nachnamen, sondern immer zwei

Vornamen, i.d.R. wird der ugandische Name benutzt.

 

 

Wenn Sie eine Patenschaft übernehmen möchten, mailen Sie bitte den Antrag an

Gabi Finkelmeyer

gabi.finkelmeyer@gmx.de oder patenschaften@gehoerlosen-afrikaprojekt.de

oder schicken ihn per Post an: Gabi Finkelmeyer, Olendörp 37, 22335 Hamburg

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Antrag für eine Patenschaft
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