Schon mit einem monatlichen Patenschaftsbeitrag von nur 25,-€ verbessern Sie die Lebensbedingungen und damit die Zukunftschancen gehörloser Kinder in Uganda. Es bekommt das Wichtigste, das man einem Kind mitgeben kann: Bildung! Vom monatlichen Beitrag der Pateneltern werden Unterricht, Kleidung (Schuluniform), Nahrung (Vollpension) und Schulmaterialien bezahlt.
Wen das Schulsystem in Uganda interessiert, findet hier ebenfalls detaillierte Informationen.
Mit der Übernahme einer Kinderpatenschaft gehen Sie keine vertragsrechtlichen Bedingungen ein, denn Sie unterstützen nur so lange, wie Sie wollen und können. Idealerweise begleiten Sie Ihr Patenkind bis zum Ende seiner beruflichen Ausbildung oder der weiterführenden Schule.
Die Kinderpatenschaft ist immer eine freiwillige und persönliche Hilfe. Sie können ein Patenkind aus diesen vier Schulen unterstützen:
+ St. Mark VII School for the Deaf and Deafblind -
+ Rwera Unit for the Deaf - Ntungamo
+ St. Bruno Vocational Training School - Isingiro
Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind, erhalten Sie von uns jährlich einen Rundbrief über die aktuellen Entwicklungen der Gehörlosenschulen in Bwanda/Masaka, Rwera/Ntungamo und Isingiro, sowie aktuelle Fotos. Wenn Sie möchten, können Sie auch mit Ihrem Patenkind Kontakt aufnehmen, am besten durch kurze Briefe in Englisch und Fotos von Ihnen und Ihrer Umgebung. Falls Sie mal nach Uganda reisen sollten, können Sie Ihr Patenkind auch gern in der Schule besuchen. Es wird sich freuen.
Bitte informieren Sie sich über die Patenschaft. Dazu können Sie sich die Informationsbroschüre herunterladen oder uns persönlich eine E-Mail schreiben: patenschaften@gehoerlosen-afrikaprojekt.de
Ihre Beiträge sind steuerlich absetzbar. Hierzu bekommen Sie automatisch am Jahresende von unserem Schatzmeister im Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V. eine Bescheinigung über alle von Ihnen geleisteten Spendenbeiträge ab 50€.
Zuständig für die Schulen:
- Gehörlosen- und
Taubblindenschule
St. Mark VII for the Deaf
and Deafblind
in Bwanda
- weiterführende Schulen im
Norden
Zuständig für die Schulen:
- Gehörlosen- und
Taubblindenschule
St. Mark VII for the Deaf
and Deafblind
in Bwanda
- weiterführende Schulen im
Norden
Zuständig für die Schulen:
- Gehörlosenschule
Rwera Unit for the Deaf
in Ntungamo
- Berufsschule
St. Bruno Vocational
Training School in Isingiro
- weiterführende Schulen im
Süden
Die Antragsformulare sind hier zum Download bereit gestellt: